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322.2 DSchGLPM CH-NW

Art. 38 Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz, DSchG) - Fachstellen

Organisation
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Art. 38 Denkmalschutzgesetz, DSchG · Fachstellen

1. Die kantonale Fachstelle für Denkmalpflege ist die Fachstelle im Sinne von Art. 25 NHG. Sie besorgt die laufenden Geschäfte der Denkmalpflege.

2. Die kantonale Fachstelle für Archäologie ist zuständig für den Vollzug der Bestimmungen betreffend die Bodenaltertümer.

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