Art. 12 Statuten der Stiftung «Weg der Schweiz», statuts de la fondation «Voie Suisse», statuti della fondazione «Via Svizzera», statüts de la fundaziun «Via Svizra» - Aufgaben der Geschäftsstelle
Art. 12 Statuten der Stiftung «Weg der Schweiz», statuts de la fondation «Voie Suisse», statuti della fondazione «Via Svizzera», statüts de la fundaziun «Via Svizra» · Aufgaben der Geschäftsstelle
1. Die Geschäftsstelle hat folgende Aufgaben und Befugnisse
a) die Vorbereitung der Geschäfte und den Vollzug der Beschlüsse des Stiftungsrat-Ausschusses;
b) die Protokollführung im Stiftungsrat und Ausschuss;
c) die regelmässige Information des Ausschusses über den Fortschritt der Arbeiten und die Finanzen der Stiftung sowie über alle wichtigen Geschäfte;
d) die laufende Geschäftsführung;
e) die Rechnungsprüfung und Buchhaltung sowie die Finanzplanung und Kostenüberwachung;
f) die Erarbeitung des Jahresprogrammes und der jährlichen Kostenvoranschläge sowie des Tätigkeitsberichtes und der Jahresrechnung;
g) die Planung, Projektierung und Ausführung der einzelnen Projekte in Zusammenarbeit mit beteiligten Kantonen und Gemeinden;
h) die Koordination der Arbeiten und die Sicherstellung der Termineinhaltung;
i) die Oberbauleitung.