Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.2 CH-NW

§ 8 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Organisation der Stiftung
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§ 8 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

1. Die Tätigkeit des Stiftungsrates ist ehrenamtlich. Den Mitgliedern werden die Auslagen und ausserordentliche Bemühungen vergütet.

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