321.2
CH-NW
§ 8 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung
Organisation der Stiftung
§ 8 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung
1. Die Tätigkeit des Stiftungsrates ist ehrenamtlich. Den Mitgliedern werden die Auslagen und ausserordentliche Bemühungen vergütet.