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321.2 CH-NW

§ 7 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Organisation der Stiftung
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§ 7 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

1. Der Stiftungsrat selbst wählt auf eine Amtsdauer von 4 Jahren den Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Quästor und den Aktuar.

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