321.2
CH-NW
§ 7 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung
Organisation der Stiftung
§ 7 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung
1. Der Stiftungsrat selbst wählt auf eine Amtsdauer von 4 Jahren den Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Quästor und den Aktuar.