Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.2 CH-NW

§ 4 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

1. Die Stifterkantone leisten an die Stiftung jährliche Beiträge.

← § 3 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung § 5 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →