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321.2 CH-NW

§ 21 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Aufsichtsbehörde; Änderung des Statuts
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§ 21 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

1. Die Aufsicht über die Stiftung im Sinne von Art. 84 ZGB steht dem schweizerischen Bundesrate zu.

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