Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.2 CH-NW

§ 20 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Tätigkeit der Stiftung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 20 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

1. Der Preis wird dem Ausgezeichneten mit einer Urkunde vom Erziehungsdirektor (Präsidenten des Erziehungsrates) seines Wohnkantons überreicht.

← § 19 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung § 21 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →