321.2
CH-NW
§ 19 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung
Tätigkeit der Stiftung
§ 19 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung
1. Liegen keine Leistungen vor, die zu einer Preisverleihung Anlass geben, so kann der Stiftungsrat mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (§ 5) Bücher bewährter innerschweizerischer Autoren oder solche über den innerschweizerischen Kulturbereich ankaufen und sie Schulen und Bibliotheken in oder ausserhalb der Innerschweiz schenken.