Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.2 CH-NW

§ 17 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Tätigkeit der Stiftung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

1. Ausschlaggebend für die Preise ist die literarische, wissenschaftliche oder kulturelle Qualität der Leistung.

← § 16 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung § 18 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →