321.2
CH-NW
§ 16 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung
Tätigkeit der Stiftung
§ 16 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung
1. Mittelbare oder unmittelbare Bewerbung um die Preise beim Stiftungsrat oder bei einzelnen Mitgliedern ist unstatthaft.