Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.2 CH-NW

§ 12 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Organisation der Stiftung
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§ 12 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

1. Der Aktuar führt das Protokoll des Stiftungsrates und besorgt die Korrespondenz.

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