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321.2 CH-NW

§ 11 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Organisation der Stiftung
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§ 11 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

1. Der Quästor verwaltet das Stiftungsvermögen und besorgt die Rechnungsführung. Er legt dem Stiftungsrat jedes Jahr Rechenschaft ab. Die Rechnung ist vom Finanzdepartement bzw. von der Finanzkontrolle eines der Stifterkantone, der nicht Wohnsitzkanton des Quästors ist, zu prüfen. Dem Stiftungsrat ist der schriftliche Revisionsbericht vorzulegen. Das Vermögen der Stiftung ist mündelsicher anzulegen.

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