Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.2 CH-NW

§ 10 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Organisation der Stiftung
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§ 10 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

1. Der Präsident, im Verhinderungsfalle der Vizepräsident, leitet die Sitzungen des Stiftungsrates.

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