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321.2 CH-NW

§ 1 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung
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§ 1 Statut der Innerschweizerischen Kulturstiftung

1. Unter dem Namen «Innerschweizerische Kulturstiftung» besteht mit Sitz in Luzern eine Stiftung im Sinne von Art. 80 und folgende des Zivilgesetzbuches.

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