321.111
CH-NW
§ 9 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Mahnung
Ausleihe
§ 9 Bibliotheksreglement · Mahnung
1. Das Bibliothekspersonal stellt sieben Tage nach Ablauf der Ausleihfrist eine erste Mahnung aus. Sie stellt zehn Tage nach der ersten Mahnung eine zweite Mahnung und zehn Tage nach der zweiten Mahnung eine dritte, letzte Mahnung aus.
2. Nach Ablauf der dritten Mahnfrist wird die Ersatzanschaffung des Mediums in Rechnung gestellt.