321.111
CH-NW
§ 4 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - 2. Ausstellung, Verlust
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Bibliotheksreglement · 2. Ausstellung, Verlust
1. Die Einschreibung für einen Bibliotheksausweis erfolgt vor Ort oder online.
2. Das Bibliothekspersonal stellt den Bibliotheksausweis gegen eine Gebühr aus.
3. Die Benutzerinnen und Benutzer haben den Verlust des Bibliotheksausweises sowie Adress- und Namensänderungen mitzuteilen.