Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.111 CH-NW

§ 4 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - 2. Ausstellung, Verlust

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Bibliotheksreglement · 2. Ausstellung, Verlust

1. Die Einschreibung für einen Bibliotheksausweis erfolgt vor Ort oder online.

2. Das Bibliothekspersonal stellt den Bibliotheksausweis gegen eine Gebühr aus.

3. Die Benutzerinnen und Benutzer haben den Verlust des Bibliotheksausweises sowie Adress- und Namensänderungen mitzuteilen.

← § 3 Bibliotheksreglement Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Zugangsberechtigung § 5 Bibliotheksreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →