Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.111 CH-NW

§ 3 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Bibliotheksausweis 1. Berechtigung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Bibliotheksreglement · Bibliotheksausweis 1. Berechtigung

1. Der Bibliotheksausweis berechtigt zur Benutzung und Ausleihe von analogen sowie digitalen Medien.

2. Der Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Die Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich mit der Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis, das Bibliotheksreglement zu beachten.

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