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§ 22 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Ausschluss

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§ 22 Bibliotheksreglement · Ausschluss

1. Wer wiederholt gegen das Bibliotheksreglement verstösst, den Bibliotheksbetrieb stört oder die Kantonsbibliothek vorsätzlich schädigt, kann durch die Bibliotheksleitung befristet oder unbefristet von der Benutzung ausgeschlossen werden.

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