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§ 21 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Urheberrecht

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§ 21 Bibliotheksreglement · Urheberrecht

1. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechts.

2. Die Kantonsbibliothek übernimmt keine Urheberrechtsabklärungen auf Bestände, die sich in ihrer Sammlung befinden.

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