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§ 20 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Haftung der Kantonsbibliothek

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§ 20 Bibliotheksreglement · Haftung der Kantonsbibliothek

1. Die Haftung der Kantonsbibliothek wird im rechtlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftung ausgeschlossen für

1. den Inhalt der angebotenen Medien;

2. Schäden durch ausgeliehene Medien;

3. Schäden oder Verlust von Eigentum der Benutzerinnen und Benutzer, die durch die Nutzung der Infrastruktur entstehen oder von persönlichen Gegenständen, die in der Kantonsbibliothek aufbewahrt werden;

4. Schäden, die aus dem Verlust oder Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen;

5. Schäden durch Missachtung des Urheberrechts durch die Benutzerinnen und Benutzer.

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