321.111
CH-NW
§ 20 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Haftung der Kantonsbibliothek
Weitere Bestimmungen
§ 20 Bibliotheksreglement · Haftung der Kantonsbibliothek
1. Die Haftung der Kantonsbibliothek wird im rechtlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftung ausgeschlossen für
1. den Inhalt der angebotenen Medien;
2. Schäden durch ausgeliehene Medien;
3. Schäden oder Verlust von Eigentum der Benutzerinnen und Benutzer, die durch die Nutzung der Infrastruktur entstehen oder von persönlichen Gegenständen, die in der Kantonsbibliothek aufbewahrt werden;
4. Schäden, die aus dem Verlust oder Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen;
5. Schäden durch Missachtung des Urheberrechts durch die Benutzerinnen und Benutzer.