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§ 17 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Umgang mit Bibliothekseigentum

Weitere Bestimmungen
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§ 17 Bibliotheksreglement · Umgang mit Bibliothekseigentum

1. Wer Medien und Archivalien der Kantonsbibliothek nutzt, ist für deren sorgfältige Behandlung verantwortlich. Markierungen, Anmerkungen, Veränderungen und dergleichen sind untersagt.

2. Allfällige Mängel und Schäden sind dem Bibliothekspersonal umgehend zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass die Medien bei der Ausleihe in einwandfreiem Zustand ausgehändigt wurden.

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