321.111
CH-NW
§ 14 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Gebühren 1. Erhebung
Gebühren
§ 14 Bibliotheksreglement · Gebühren 1. Erhebung
1. Für besondere Aufwendungen, namentlich Fernleihe, Beratung, Mahnungen oder Wiederbeschaffung nicht zurückgebrachter Medien, werden Gebühren erhoben.
2. Auf bibliothekseigenen Geräten hergestellte Kopien und andere Reproduktionen sind gebührenpflichtig.