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§ 14 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Gebühren 1. Erhebung

Gebühren
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§ 14 Bibliotheksreglement · Gebühren 1. Erhebung

1. Für besondere Aufwendungen, namentlich Fernleihe, Beratung, Mahnungen oder Wiederbeschaffung nicht zurückgebrachter Medien, werden Gebühren erhoben.

2. Auf bibliothekseigenen Geräten hergestellte Kopien und andere Reproduktionen sind gebührenpflichtig.

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