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§ 10 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Fernleihe

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§ 10 Bibliotheksreglement · Fernleihe

1. Das Bibliothekspersonal vermittelt Medien und Kopien aus anderen Bibliotheken, sofern sie im eigenen Bestand nicht vorhanden sind und eine Vermittlung möglich ist.

2. Leihfristen und Nutzungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der Bibliothek, aus der das Medium stammt.

3. Die Fernleihe ist kostenpflichtig.

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