Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
321.111 CH-NW

§ 1 Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Zugangsberechtigung

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Bibliotheksreglement · Zugangsberechtigung

1. Die Kantonsbibliothek ist öffentlich zugänglich und dient in erster Linie den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Nidwalden.

Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek (Bibliotheksreglement) - Zugangsberechtigung § A1-1 Bibliotheksreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →