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317.21 FHVAHESASUP CH-NW

Art. 13 Interkantonale Fachhochschulvereinbarung ab 2005 (FHV) - Geschäftsstelle

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Art. 13 FHV · Geschäftsstelle

1. Das Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ist Geschäftsstelle dieser Vereinbarung.

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