Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
317.113 Tariffe-HSLU CH-NW

Art. 8 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) - Administrative Gebühren

Übrige Gebühren
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Art. 8 Gebührenverordnung-HSLU · Administrative Gebühren

1. In den Studiengebühren sind die administrativen Gebühren, namentlich für den Studierendenausweis oder Fotokopien, nicht enthalten. Diese werden von der Rektorin oder dem Rektor kostendeckend festgelegt und separat verrechnet.

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