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317.113 Tariffe-HSLU CH-NW

Art. 7a Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU)

Gebühren für propädeutische Angebote
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Art. 7a Gebührenverordnung-HSLU

1. Für die propädeutischen Angebote der Departemente Design & Kunst (Vorkurs) sowie Musik (Vorkurs und Vorstudium) gelten die in dieser Verordnung geregelten Gebühren der Hochschule Luzern unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen.

2. Die allgemeinen Studiengebühren in den propädeutischen Angeboten betragen

a. für Studierende aus Vereinbarungskantonen: pro Semester Fr. 800.-;

b. für übrige Studierende: Nebst der Studiengebühr von Fr. 800.- pro Semester wird eine Gebühr auferlegt, welche dem maximalen Beitrag der Vereinbarungskantone der Interkantonalen Fachschulvereinbarung, des Regionalen Schulabkommens RSA der NWEDK oder des Regionalen Schulabkommens Zentralschweiz entspricht.

3. Weitere Kosten, namentlich für Freifächer, Lehrmittel oder Arbeitsmaterialien, werden zusätzlich kostendeckend in Rechnung gestellt.

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