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317.113 Tariffe-HSLU CH-NW

Art. 6 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) - Prüfungsgebühren

Prüfungs- und Diplomgebühren
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Art. 6 Gebührenverordnung-HSLU · Prüfungsgebühren

1. Die Prüfungsgebühren werden wie folgt festgelegt

a. Bachelorprüfungen, pro Semester Fr. 150.-, insgesamt maximal Fr. 900.-;

b. Masterprüfungen, pro Semester Fr. 150.-, insgesamt maximal Fr. 450.- (3 Semester), bzw. Fr. 600.- (4 Semester).

2. Die Verrechnung der Prüfungsgebühren erfolgt pauschal, unabhängig von den abgerechneten ECTS-Punkten.

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