317.113
Tariffe-HSLU
CH-NW
Art. 4 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) - Gebühren im Bereich Ausbildung
Aufnahme- und Studiengebühren
Art. 4 Gebührenverordnung-HSLU · Gebühren im Bereich Ausbildung
1. Die allgemeinen Studiengebühren im Bereich Ausbildung betragen
a. für immatrikulierte Studierende, pro Semester Fr. 800.-;
b. für Hörerinnen und Hörer, pro Semester mindestens Fr. 200.- bis maximal Fr. 800.-, abgestuft nach Zahl der ECTS-Punkte aller besuchten Veranstaltungen.
1bis. Ausländische Studierende haben neben den allgemeinen Studiengebühren eine zusätzliche Studiengebühr von Fr. 500.- pro Semester zu entrichten. Dies gilt nicht für ausländische Studierende, deren Wohnsitzkanton für sie FHV-Beiträge leistet.
2. Weitere Kosten, namentlich für Lehrmittel, Arbeitsmaterialien oder Studienreisen, werden zusätzlich kostendeckend in Rechnung gestellt.