317.113
Tariffe-HSLU
CH-NW
Art. 10 Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) - Hochschulsport Campus Luzern
Übrige Gebühren
Art. 10 Gebührenverordnung-HSLU · Hochschulsport Campus Luzern
1. Die Rektorin oder der Rektor ist ermächtigt, von allen Studierenden für die Bereitstellung des Angebots des Hochschulsports Campus Luzern einen Beitrag von maximal 25 Franken pro Semester zu erheben. Bei besonders personal- oder materialintensiven Angeboten kann der Beitrag entsprechend den anfallenden Kosten erhöht werden.