314.12
CH-NW
§ 2 Vollzugsverordnung betreffend die Maturitätsprüfung (Kantonale Maturitätsverordnung) - 2. Aufgaben
Organisation
§ 2 Kantonale Maturitätsverordnung · 2. Aufgaben
1. Die Maturitätskommission überwacht mit ihrer Expertentätigkeit insbesondere die ordnungsgemässe Durchführung der Maturitätsprüfungen und trifft alle Entscheide, die nicht andern Organen übertragen sind.
2. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben
1. Expertentätigkeit bei den Prüfungen;
2. Ernennung weiterer Prüfungsexperten;
3. endgültiger Entscheid über den Ausstand von Prüfungsexperten;
4. Entscheid über das Bestehen der Prüfung;
5. Entscheid über Sanktionen bei Unregelmässigkeiten.