314.12
CH-NW
§ 10 Vollzugsverordnung betreffend die Maturitätsprüfung (Kantonale Maturitätsverordnung) - Unregelmässigkeiten
Maturitätsprüfung - Allgemeine Bestimmungen
§ 10 Kantonale Maturitätsverordnung · Unregelmässigkeiten
1. Die Benützung unerlaubter Hilfsmittel sowie jede andere Unregelmässigkeit hat den Ausschluss von der Prüfung oder die Verweigerung beziehungsweise Ungültigkeitserklärung des Maturitätsausweises zur Folge.
2. Liegt lediglich der Verdacht einer Unregelmässigkeit vor, erhält die Schülerin oder der Schüler im betreffenden Fach neue Aufgaben.
3. Die Schülerinnen und Schüler sind vor der Prüfung auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen.