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§ 8 Reglement über die Maturitätsarbeit an der kantonalen Mittelschule (Maturitätsarbeitsreglement, MR) - Unterrichtsfreie Tage

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§ 8 Maturitätsarbeitsreglement, MR · Unterrichtsfreie Tage

1. Zur Erstellung der Maturitätsarbeit werden den Schülerinnen und Schülern elf Tage ohne Regelunterricht zur Verfügung gestellt. Diese decken nicht den ganzen Arbeitsaufwand ab.

2. Im ersten Semester der 5. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler über den zeitlichen Rahmen, die einzelnen Arbeitsschritte und die Daten der zur Verfügung gestellten Tage ohne Regelunterricht informiert.

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