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§ 4 Reglement über die Maturitätsarbeit an der kantonalen Mittelschule (Maturitätsarbeitsreglement, MR) - Form und Umfang

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§ 4 Maturitätsarbeitsreglement, MR · Form und Umfang

1. Die Maturitätsarbeit umfasst

1. eine schriftliche Dokumentation;

2. ein Arbeitsjournal, das den Prozess der Erarbeitung der Dokumentation nachvollziehbar beschreibt;

3. eine mündliche Präsentation;

4. ein Fachgespräch (Verteidigung).

2. Bei gestalterisch-musischen oder technischen Maturitätsarbeiten muss zusätzlich ein Produkt erstellt werden. Bei sozial- und geisteswissenschaftlichen sowie naturwissenschaftlichen Maturitätsarbeiten kann zusätzlich ein Produkt erstellt werden. Wird ein Produkt erstellt, muss es benotet werden.

3. Die Anforderungen an die einzelnen Bestandteile der Maturitätsarbeit werden im Leitfaden der Maturitätsarbeitskommission festgelegt.

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