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314.11 MSVRESRSM CH-NW

§ 83 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Anforderungen

Qualitätssicherung und -entwicklung
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§ 83 Mittelschulverordnung, MSV · Anforderungen

1. Im Konzept legt die Mittelschule ihre Qualitätsanforderungen für den Unterricht und die Schule fest.

2. Die Anforderungen sind für alle Beteiligten verbindlich, realisierbar und überprüfbar.

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