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314.11 MSVRESRSM CH-NW

§ 82 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Konzept

Qualitätssicherung und -entwicklung
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§ 82 Mittelschulverordnung, MSV · Konzept

1. Die Schulleitung erarbeitet unter Mitwirkung der Lehrerkonferenz ein Konzept zur Qualitätssicherung und -entwicklung.

2. Es berücksichtigt die Interessen der Schule als Betrieb sowie diejenigen aller Beteiligten und verpflichtet sie zur kontinuierlichen Schulentwicklung.

3. Es wird vom Mittelschulrat auf Antrag der Schulleitung genehmigt.

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