314.11
MSVRESRSM
CH-NW
§ 82 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Konzept
Qualitätssicherung und -entwicklung
§ 82 Mittelschulverordnung, MSV · Konzept
1. Die Schulleitung erarbeitet unter Mitwirkung der Lehrerkonferenz ein Konzept zur Qualitätssicherung und -entwicklung.
2. Es berücksichtigt die Interessen der Schule als Betrieb sowie diejenigen aller Beteiligten und verpflichtet sie zur kontinuierlichen Schulentwicklung.
3. Es wird vom Mittelschulrat auf Antrag der Schulleitung genehmigt.