314.11
MSVRESRSM
CH-NW
§ 80 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Angebot
Erwachsenenbildung
§ 80 Mittelschulverordnung, MSV · Angebot
1. Die Mittelschule organisiert bedarfs- und marktgerechte Weiterbildungsangebote für Erwachsene.
2. Das Amt für Berufsbildung und Mittelschule sorgt für die Koordination der kantonalen Weiterbildungsangebote.