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314.11 MSVRESRSM CH-NW

§ 80 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Angebot

Erwachsenenbildung
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§ 80 Mittelschulverordnung, MSV · Angebot

1. Die Mittelschule organisiert bedarfs- und marktgerechte Weiterbildungsangebote für Erwachsene.

2. Das Amt für Berufsbildung und Mittelschule sorgt für die Koordination der kantonalen Weiterbildungsangebote.

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