314.11
MSVRESRSM
CH-NW
§ 8 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Anmeldung
Aufnahme - Verfahren
§ 8 Mittelschulverordnung, MSV · Anmeldung
1. Für Primarschülerinnen und -schüler ist die Anmeldung bis zum festgelegten Zeitpunkt der Klassenlehrperson zu übergeben. Diese leitet die Anmeldung zusammen mit den erforderlichen Zeugniskopien und der Aufnahmeempfehlung fristgerecht an die Schulleitung der Mittelschule weiter.
2. Für Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule erfolgt die Anmeldung durch die Eltern bis zum festgelegten Zeitpunkt an die Schulleitung der Mittelschule. Die Eltern informieren gleichzeitig die Klassenlehrperson. Der Anmeldung sind die erforderlichen Zeugniskopien sowie die Aufnahmeempfehlung beizulegen.