Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
314.11 MSVRESRSM CH-NW

§ 79a Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Schulzahnärztliche Untersuchung

Schulärztlicher Dienst
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (87 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 79a Mittelschulverordnung, MSV · Schulzahnärztliche Untersuchung

1. Im 3. Schuljahr der kantonalen Mittelschule erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Vergütung für eine schulzahnärztliche Untersuchung.

2. Diese Untersuchung umfasst eine Bestandsaufnahme und zwei Röntgenbilder. Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die Untersuchung einen Gutschein, welcher bei einer Zahnarztpraxis ihrer Wahl binnen 6 Monaten eingelöst werden kann.

3. Die Untersuchung in der Praxis wird je Schülerin und Schüler mit 87.20 Taxpunkten entschädigt; der Wert eines Taxpunktes beträgt Fr. 1.-.

← § 79 Mittelschulverordnung, MSV Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Grundsatz § 80 Mittelschulverordnung, MSV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →