314.11
MSVRESRSM
CH-NW
§ 79a Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Schulzahnärztliche Untersuchung
Schulärztlicher Dienst
§ 79a Mittelschulverordnung, MSV · Schulzahnärztliche Untersuchung
1. Im 3. Schuljahr der kantonalen Mittelschule erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Vergütung für eine schulzahnärztliche Untersuchung.
2. Diese Untersuchung umfasst eine Bestandsaufnahme und zwei Röntgenbilder. Die Schülerinnen und Schüler erhalten für die Untersuchung einen Gutschein, welcher bei einer Zahnarztpraxis ihrer Wahl binnen 6 Monaten eingelöst werden kann.
3. Die Untersuchung in der Praxis wird je Schülerin und Schüler mit 87.20 Taxpunkten entschädigt; der Wert eines Taxpunktes beträgt Fr. 1.-.