314.11
MSVRESRSM
CH-NW
§ 76 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Traktanden
Lehrerkonferenz
§ 76 Mittelschulverordnung, MSV · Traktanden
1. Die Schulleitung legt in Absprache mit dem Ausschuss die Traktanden fest und veröffentlicht sie mindestens eine Woche vor der Konferenz.
2. Jede Lehrperson kann bis 14 Tage vor der Konferenz bei der Schulleitung Traktanden einreichen.