314.11
MSVRESRSM
CH-NW
§ 75 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Einberufung
Lehrerkonferenz
§ 75 Mittelschulverordnung, MSV · Einberufung
1. Die Schulleitung beruft die Lehrerkonferenz nach Bedarf ein.
2. Der Ausschuss oder ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder können die Einberufung einer Lehrerkonferenz verlangen.