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314.11 MSVRESRSM CH-NW

§ 75 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Einberufung

Lehrerkonferenz
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§ 75 Mittelschulverordnung, MSV · Einberufung

1. Die Schulleitung beruft die Lehrerkonferenz nach Bedarf ein.

2. Der Ausschuss oder ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder können die Einberufung einer Lehrerkonferenz verlangen.

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