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314.11 MSVRESRSM CH-NW

§ 74 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Aufgaben

Lehrerkonferenz
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§ 74 Mittelschulverordnung, MSV · Aufgaben

1. Die Lehrerkonferenz ist zuständig für die ihr durch das Mittelschulgesetz zugewiesenen Aufgaben.

2. Sie wählt

1. einen Ausschuss von drei bis fünf Mitgliedern zur Wahrnehmung spezieller, ihm von der Lehrerkonferenz oder der Schulleitung übertragener Aufgaben;

2. weitere Kommissionen und Arbeitsgruppen.

3. Sie regelt das Promotionsverfahren.

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