314.11
MSVRESRSM
CH-NW
§ 65 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Fachberatung
Lehrpersonen
§ 65 Mittelschulverordnung, MSV · Fachberatung
1. Die Fachberatung bezweckt, die Unterrichtsqualität in pädagogischer, fachlicher und methodisch-didaktischer Hinsicht zu sichern und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
2. Das Verfahren und die Aufgaben der Fachberatung werden im Qualitätskonzept geregelt.