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314.11 MSVRESRSM CH-NW

§ 6 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Anmeldetermin

Aufnahme - Verfahren
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§ 6 Mittelschulverordnung, MSV · Anmeldetermin

1. Der Anmeldetermin für den Übertritt aus der Primarschule und der Orientierungsschule in die Mittelschule sowie der Zeitplan für das Aufnahmeverfahren wird von der kantonalen Übertrittskommission jeweils vor Beginn des der Aufnahme vorangehenden Schuljahres festgelegt sowie den Schulleitungen der Gemeindeschulen und der Mittelschule mitgeteilt.

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