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§ 49 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Grundsatz

Unterricht - Séjour linguistique et culturel
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§ 49 Mittelschulverordnung, MSV · Grundsatz

1. Der Séjour linguistique et culturel ist ein obligatorischer Aufenthalt in der französischen Schweiz oder der übrigen Frankophonie.

2. Er bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit

1. die im Unterricht erworbenen Kenntnisse der zweiten Landessprache anzuwenden und gezielt zu erweitern;

2. in direkten Kontakt mit der frankophonen Bevölkerung zu treten;

3. einen Einblick in die kulturelle Vielfalt der gewählten Region zu erhalten;

4. ihre Selbst- und Sozialkompetenz zu entfalten;

5. den Aufenthalt gemäss ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten.

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