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§ 41 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Organisation

Unterricht - Wahlpflichtfächer
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§ 41 Mittelschulverordnung, MSV · Organisation

1. Jede Fachschaft erstellt ein Konzept für die Wahlpflichtfächer aus ihrem Bereich.

2. Die Lehrerkonferenz genehmigt die Konzepte und entscheidet über das Angebot der Wahlpflichtfächer.

3. Der Schulleitung obliegt die Organisation.

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