314.11
MSVRESRSM
CH-NW
§ 40 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Anzahl Wochenlektionen
Unterricht - Wahlpflichtfächer
§ 40 Mittelschulverordnung, MSV · Anzahl Wochenlektionen
1. Ein Wahlpflichtfach umfasst in der Regel zwei Wochenlektionen.
2. Die Schülerinnen und Schüler können neben den obligatorisch zu belegenden weitere Wahlpflichtfächer besuchen, wobei ihr Wochenpensum 40 Lektionen nicht übersteigen darf.
3. Die Belegung eines Wahlpflichtfachs verpflichtet zum Besuch während des ganzen Schuljahres.