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314.11 MSVRESRSM CH-NW

§ 35 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Repetition eines Schuljahres 1. nach dem 1. oder 2. Semester der 5. Klasse

Unterricht - Ergänzungsfächer
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§ 35 Mittelschulverordnung, MSV · Repetition eines Schuljahres 1. nach dem 1. oder 2. Semester der 5. Klasse

1. Die Schülerinnen und Schüler wählen unter den zustande gekommenen Ergänzungsfächern der 5. Klasse eines aus.

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