Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
314.11 MSVRESRSM CH-NW

§ 2 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Aufnahmekriterien 1. allgemein

Aufnahme - Voraussetzungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (87 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Mittelschulverordnung, MSV · Aufnahmekriterien 1. allgemein

1. Voraussetzung für die Aufnahme in die Mittelschule ist der Nachweis der erforderlichen Fähigkeiten, um dem Unterricht an der Mittelschule folgen zu können. Als Nachweis gelten die im Zeugnis ausgewiesene Leistungsbeurteilung sowie die Aufnahmeempfehlung der Klassenlehrperson.

← § 1 Mittelschulverordnung, MSV Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Grundsatz § 3 Mittelschulverordnung, MSV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →