314.11
MSVRESRSM
CH-NW
§ 2 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulverordnung, MSV) - Aufnahmekriterien 1. allgemein
Aufnahme - Voraussetzungen
§ 2 Mittelschulverordnung, MSV · Aufnahmekriterien 1. allgemein
1. Voraussetzung für die Aufnahme in die Mittelschule ist der Nachweis der erforderlichen Fähigkeiten, um dem Unterricht an der Mittelschule folgen zu können. Als Nachweis gelten die im Zeugnis ausgewiesene Leistungsbeurteilung sowie die Aufnahmeempfehlung der Klassenlehrperson.