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Art. 9 Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulgesetz) - Schulleitung 1. Allgemeines

Organisation
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Art. 9 Mittelschulgesetz · Schulleitung 1. Allgemeines

1. Die Schulleitung ist das operative Führungsorgan und leitet die Schule.

2. Die Schulleitung besteht aus der Rektorin oder dem Rektor und den Prorektorinnen oder den Prorektoren.

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